Sicherheitsvorschriften:

  1. Wir weisen explizit darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, Personen mit dem Motivwagen zum Nachtumzug zu befördern. Die Polizeiinspektion Prüm hat massive Kontrollen angekündigt und wird Verstöße auch entsprechend ahnden!
  2. Begleitpersonen während des Umzuges: Je Achse sind zwei Begleitpersonen mit Warnweste erforderlich, es sei denn, das Sachverständigengutachten sieht eine höhere Anzahl an Begleitpersonen vor. Für die Begleitpersonen gilt ein striktes Alkoholverbot.
  3. Es ist untersagt Wurfgeschosse, Konfetti (oder ähnliches), Bengalos, offenes Feuer, Sprengkörper, etc. zu zünden oder zu werfen.
  4. Die Musiklautstärke während des Zuges ist in einem angemessenen Maße einzustellen, dazu darf nur KARNEVALS MUSIK gespielt werden. (denkt an Kinder und Senioren).
  5. Kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche.
  6. Teilnehmende Wagen müssen den Vorschriften der „MB Fahrzeuge Brauchtumsveranstaltungen“ entsprechen.
  7. Des Weiteren ist es innerhalb der Verbandsgemeinde Prüm Pflicht, eine Abnahme des Wagens durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, etc.) vornehmen und auch bescheinigen zu lassen
  8. !!! NEU NEU NEU !!! Für Zugfahrzeug und Hänger/ Tieflader etc. gilt ab 2022  das diese nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen dürfen, wenn für diese eine Betriebserlaubnis / Zulassung erteilt ist!(Siehe unten 5.1 & StVZO §32)

 

Weiterhin ist es erforderlich bei der Kfz-Haftpflicht Versicherung des Zugfahrzeuges eine Bescheinigung einzuholen welche belegt, dass der Versicherungsschutz auch bei Brauchtumsveranstaltungen gegeben ist.

Bitte lesen Sie sich die Info´s Bauchtumveranstaltungen durch und halten Sie diese ebenfalls ein.

 

 Das Sachverständigengutachten, Versicherungsbescheinigung und die Zulassung für Zugfahrzeug und Anhänger muss dem Veranstalter

KG Mehlental, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) bis spätestens 04.02.2024 vorliegen.