Hinweis: Jedem Motivwagen wird durch den Veranstalter eine Nummer zugeteilt. Diese Nummer wird den Teilnehmer vorab ausgehändigt und ist gut sichtbar an der Zugmaschine (z.B. Traktor) zu befestigen.
Sicherheitsvorschriften: Wir weisen explizit darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, Personen mit dem Motivwagen zum Nachtumzug zu befördern. Die Polizeiinspektion Prüm hat massive Kontrollen angekündigt und wird Verstöße auch entsprechend ahnden!
Begleitpersonen während des Umzuges: Je Achse sind zwei Begleitpersonen mit Warnweste erforderlich, es sei denn, das Sachverständigengutachten sieht eine höhere Anzahl an Begleitpersonen vor. Für die Begleitpersonen gilt ein striktes Alkoholverbot.
Es ist untersagt Wurfgeschosse, Konfetti (oder ähnliches), Bengalos, offenes Feuer, Sprengkörper, etc. zu zünden oder zu werfen.
Die Musik-Lautstärke während des Zuges ist in einem angemessenen Maße einzustellen(denkt an Kinder und Senioren).
Kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche.
Teilnehmende Wagen müssen den Vorschriften des Merkblattes „MB Fahrzeuge Brauchtumsveranstaltungen“ entsprechen.
Des Weiteren ist es innerhalb der Verbandsgemeinde Prüm Pflicht, eine Abnahme des Wagens durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, etc.) vornehmen und auch bescheinigen zu lassen, sofern die Betriebserlaubnis erloschen ist (Regelfall).
Weiterhin ist es erforderlich bei der Kfz-Haftpflicht Versicherung des Zugfahrzeuges eine Bescheinigung einzuholen welche belegt, dass der Versicherungsschutz auch bei Brauchtumsveranstaltungen gegeben ist.
Die Betriebserlaubnis bzw. das Gutachten nach § 21 StVZO und das Gutachten über Verkehrssicherheit sind zusammen mit der Versicherungsbescheinigung dem Veranstalter (Mehlentaler Vereinsgemeinschaft GbR Mehlentaler SV e.V., Förderverein d. FFW Mehlental e.V. – anmeldung@nachtumzug-mehlental.de) bis spätestens 21.02.2025 vorzulegen.